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Die fünf Pflegegrade auf einen Blick:
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
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