Wir arbeiten mit gesetzlichen Krankenkassen sowie auch privaten Krankenversicherungen zusammen. Die entsprechenden Pflegestufen - auch zur Aufnahme in unser Altenpflegeheim beantragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse. Gerne helfen wir Ihnen weiter.
 
 
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Schritt für Schritt:
Pflegestufe beantragen

Im Alter kann der benötigte Pflege- und Hilfebedarf schnell ansteigen. Um die individuelle Pflegebedürftigkeit entsprechend unterstützen zu können, wird diese in drei Stufen eingeteilt: Pflegestufe 1, 2 und 3. Abhängig von der jeweiligen Pflegestufe erhalten Betroffene monatliche Bar- oder Sachleistungen von der Pflegekasse. Bevor Sie die Leistungen erhalten, heißt es jedoch: Pflegestufe beantragen.

Schritt 1: Der Pflegeantrag

Im ersten Schritt müssen Sie bei Ihrer Pflegekasse die Pflegestufe beantragen. Füllen Sie dazu das Antragsformular Ihrer Kasse aus. Am besten lassen Sie sich das Formular direkt zusenden, da die Anträge gegebenenfalls abweichen können. Vergessen Sie bitte nicht die Unterschrift des Pflegebedürftigen oder seines gesetzlichen Vertreters. Wenn Sie alle Daten angegeben haben, können Sie den ausgefüllten Antrag an Ihre Pflegekasse zurückschicken.

Schritt 2: Das Pflegetagebuch

Beginnen Sie möglichst zeitnah ein Pflegetagebuch zu führen. Mit Hilfe des Tagebuchs soll der Pflege- und Hilfebedarf zwei Wochen lang dokumentiert werden. Notieren Sie daher anhand der genauen Uhrzeit, welche tägliche Unterstützung der Pflegebedürftige benötigt. Um erfolgreich eine Pflegestufe zu beantragen, ist das Führen des Tagebuchs sehr wichtig. Schließlich stellt dieses einen entscheidenden Beleg für den tatsächlichen Pflegebedarf dar. Eine kostenlose Vorlage erhalten Sie beispielsweise auf der Webseite der rheinland-pfälzischen Verbraucherzentrale.

Schritt 3: Der Begutachtungstermin

Als nächster Schritt zur Pflegestufe steht ein Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) an. Der Termin wird im Vorfeld angekündigt, so dass Sie genügend Zeit haben, um Ihr Pflegetagebuch vorzubereiten. Bei dem Besuch sollte der Betroffene nicht allein sein. Deshalb ist es ratsam, dass pflegende Angehörige anwesend sind. Gegebenenfalls kann fachkundiges Pflegepersonal (zum Beispiel eines ambulanten Pflegedienstes) an dem Termin teilnehmen, das mit der Pflegesituation vertraut ist. Zeigen Sie ein ehrliches Bild der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit und vermeiden Sie es die Situation zu beschönigen. Schließlich ist das Gutachten ausschlaggebend für die Einstufung.

Schritt 4: Ergebnis und Widerspruch

Die Pflegekasse ist verpflichtet Ihnen spätestens fünf Wochen nach Antragstellung das Ergebnis mitzuteilen. Falls Sie mit dem Ergebnis der Einstufung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von vier Wochen (beginnend ab Erhalt des Bescheids) schriftlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch sollte jedoch begründen, warum Sie mit der Einstufung unzufrieden sind.