Pflegestufen

Die Pflegebedürftigkeit wird – je nach Intensität des Aufwandes – fünf Pflegegrade zugeordnet. Bei den einzelnen Pflegetätigkeiten bedient man sich der täglichen Aktivitäten einer Person. Tätigkeiten wie die Körperpflege, Ernährung und Mobilität werden zur Grundpflege gerechnet:
  • Körperpflege: Dazu gehören Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung.
  • Ernährung: Dieser Bereich umfasst das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung beim Essen und Trinken.
  • Mobilität: Hierunter fällt die Fortbewegung in der Wohnung, also jede Hilfe beim Gehen, Stehen, Treppensteigen, Aufstehen, Zubettgehen, An- und Auskleiden und beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Sie betrifft das Einkaufen, Kochen, Spülen, Saubermachen der Wohnung sowie das Wechseln und Waschen von Wäsche und Kleidung, ferner das Beheizen der Wohnung.

     

Die fünf Pflegegrade auf einen Blick:


Pflegegrad 1:

Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit


Pflegegrad 2:

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit


Pflegegrad 3:

Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit


Pflegegrad 4:

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit


Pflegegrad 5:

Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung