Pflegestufen
- Körperpflege: Dazu gehören Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung.
- Ernährung: Dieser Bereich umfasst das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung beim Essen und Trinken.
- Mobilität: Hierunter fällt die Fortbewegung in der Wohnung, also jede Hilfe beim Gehen, Stehen, Treppensteigen, Aufstehen, Zubettgehen, An- und Auskleiden und beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Sie betrifft das Einkaufen, Kochen, Spülen, Saubermachen der Wohnung sowie das Wechseln und Waschen von Wäsche und Kleidung, ferner das Beheizen der Wohnung.
Die fünf Pflegegrade auf einen Blick:
Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |
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